Richtlinie zur Vergabe des Förderpreises des Vereins zur Förderung agrar- und stadtökologischer Projekte e V. auf den Gebieten der Agrarökologie und der Stadtökologie
Gegenstand und Ausstattung
Der Förderpreis des Vereins zur Förderung agrar- und stadtökologischer Projekte e. V. (A.S.P.) ist der Würdigung besonderer wissenschaftlicher Leistungen auf den Gebieten der Agrarökologie und der Stadtökologie gewidmet. Er ergänzt damit die satzungsgemäßen Aktivitäten des Vereins sowie die entsprechende Richtlinie zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses.
Der Preis besteht aus einer Urkunde und einem Preisgeld von 300,00 € für einen Bachelor-, Master- oder Diplomabschluss. Jährlich wird in der Regel je ein Preis auf dem Gebiet der Agrarökologie und auf dem Gebiet der Stadtökologie vergeben.
Kriterien
Die Preise sollen für hervorragende Studienabschlüsse (B. Sc., M. Sc., Diplom) von Absolventen der Berliner und Brandenburger Universitäten und Fachhochschulen verliehen werden. Die Abschlussarbeit muss ein aktuelles Forschungsthema auf dem Gebiet der Agrarökologie oder der Stadtökologie behandeln.
Die Studienabschlussleistung wird aufgrund der Note für die Abschlussarbeit und der Gesamtnote im Abschlusszeugnis des an der jeweiligen Hochschule absolvierten Studienganges ermittelt. Ergänzend werden weitere Leistungen anhand der Bewerbungsunterlagen in die Entscheidung einbezogen.
Bewerbungen/Vorschläge
Das Bewerbungs-/Vorschlagsrecht steht zu: (1) jedem Absolventen einer Berliner oder Brandenburger Universität oder Fachhochschule für sich selbst sowie (2) jedem Hochschullehrer einer Berliner oder Brandenburger Universität oder Fachhochschule für einzelne Absolventen.
Die Bewerbungen/Vorschläge sind mit folgenden Unterlagen in einfacher Ausfertigung jeweils bis zum 31. März im Sekretariat des Instituts für Agrar- und Stadtökologische Projekte an der Humboldt-Universität zu Berlin (IASP) abzugeben:
- Anschreiben mit Verzeichnis der einzelnen Anlagen. Dem Anschreiben sollte der Bezug zum Thema des Preises (Agrarökologie, Stadtökologie) zu entnehmen sein.
- Tabellarischer Lebenslauf (einschließlich akademischem Werdegang)
- Liste der Veröffentlichungen
- eine Kopie der Abschlussarbeit
- eine von der Fakultät beglaubigte Kopie des Studienabschlusszeugnisses (B. Sc.-, M. Sc.- oder Diplom-Zeugnis)
- eine Auflistung weiterer relevanter Bewerberleistungen (z. B. Mitarbeit in Forschungsprojekten, Arbeit in Gremien, Lehre, in Einrichtungen von Wissenschaft und Praxis, Verbänden und Vereinen)
Auswahlverfahren und Übergabe der Preise
Über die Bewerbungen entscheidet der Vorstand des A.S.P. auf Vorschlag der Geschäftsleitung des IASP. Der Vorstand kann zur Beratung oder Begutachtung der Bewerbungen Sachverständige hinzuziehen, die jedoch nicht stimmberechtigt sind. Der Vorstand kann bei gleichwertigen Kandidaten mehrere Preise vergeben oder die Verleihung der Preise aussetzen, wenn keine preiswürdigen Kandidaten vorhanden sind. Über die Entscheidung ist ein Protokoll anzufertigen. Die Entscheidung des Vorstands ist endgültig. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Preisträger werden vom Vorstand des Vereins unterrichtet. Die Vorstandsmitglieder sowie die hinzugezogenen Sachverständigen sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Die Preise sollen durch einen Vertreter des Vereinsvorstandes nach Möglichkeit im Rahmen einer öffentlichen akademischen Veranstaltung übergeben werden.
Inkrafttreten
Diese Richtlinie tritt mit Beschluss der A.S.P.-Mitgliederversammlung vom 23.01.2008 in Kraft und wurde zuletzt am 27.01.2010 aktualisiert.